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/ / Das Fasten der sechs Tage vom Monat Shawwāl

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Zu den aktuell wichtigsten Dingen zählt zur Zeit das Fasten der sechs Tage vom Monat Shawwāl. So sollten wir über die Vorzüge dieser sechs Tage sprechen und ebenfalls über eine andere Angelegenheit, wie beispielsweise diese Tage nicht zusammenhängend zu fasten oder aber auch im Falle der Frauen, die noch Pflichttage vom Monat Ramaḍān zu fasten haben. So stellt sich die Frage, ob sie mit den sechs Tagen beginnen sollen oder etwa mit den Tagen, die sie nachzuholen haben? فضيلة صيام أيام الست من شوال

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Zu den aktuell wichtigsten Dingen zählt zur Zeit das Fasten der sechs Tage vom Monat Shawwāl. So sollten wir über die Vorzüge dieser sechs Tage sprechen und ebenfalls über eine andere Angelegenheit, wie beispielsweise diese Tage nicht zusammenhängend zu fasten oder aber auch im Falle der Frauen, die noch Pflichttage vom Monat Ramaḍān zu fasten haben. So stellt sich die Frage, ob sie mit den sechs Tagen beginnen sollen oder etwa mit den Tagen, die sie nachzuholen haben?

فضيلة صيام أيام الست من شوال

الجواب

Alles Lob gebührt Allāh und Allāhs Friede und Segen seien auf den Gesandten Allāhs und auf seine Angehörigen und Freunden.
Um auf deine Frage zu antworten, sage ich dir Folgendes:
Was mit den Vorzügen des Fastens der sechs Tage zusammenhängt, so sind die meisten Gelehrten der Meinung, dass das Fasten der sechs Tage im Shawwāl nach Ramaḍān zu den guten Taten gehören, die der Prophet empfohlen hat.
Dies geht aus dem Ḥadīth hervor, der von Imām Muslim überliefert wird. Überliefert von Abū Aiyūb al-Anṣārī {Allāhs Wohlgefallen auf ihm}, dass der Prophet Muḥammad gesagt hat:
„Wer den Ramaḍān fastet, sodann sechs Tage vom Shawwāl, dies ist mit dem Fasten eines Jahres gleich gestellt.“
Aus den Sunnahbüchern von Ibn Māǧa und anderen geht hervor, dass der Prophet Muḥammad dies folgendermaßen erklärte:
Dreißig Tage (ein Monat) vom Ramaḍān sind gleichzustellen mit zehn Monaten. Sechs Tage vom Shawwāl sind mit 60 Tagen gleichzustellen. Denn die gute Tat wird mit dem Zehnfachen belohnt. So kommt man zu dem Ergebnis, dass das Fasten von Ramaḍān und danach die sechs Tage im Monat Shawwāl einem ganzen Jahr gleichgestellt sind.
Manche der Gelehrten sehen diesen Ḥadīth als schwach an und sagen: „Es wird nicht überliefert, dass der Prophet dies auch praktizierte“. So ist die Antwort darauf, dass es bei den guten Taten nicht zwingend erforderlich ist, dass sie auch vom Propheten wirklich praktiziert wurden. Es reicht also aus, wenn er dies in einer Aussage erwähnt hat, auch wenn er es selbst nicht tat, denn dies ist ausreichend um es als eine Sunna des Propheten anzusehen.

Imām Mālik ging dahingehend so weit, in dem er das Fasten dieser sechs Tage als verpöhnt ansah.
Als Grund hierfür ist anzuführen, dass nicht überliefert wird, dass die Bewohner von Madīna diese Tage fasteten. Jedoch wiederspricht diese Aussage der Meinung der meisten Gelehrten und wiederspricht ebenfalls dem Ḥadīth von Abū Aiyūb al-Anṣārī. Ebenfalls ist die Meinung mancher Ḥadīthgelehrter, dass die Überlieferungskette dieses Ḥadīthes schwach ist. Jedoch gilt es zu erwähnen, dass dieser Ḥadīth in dem authentischen Buch von Imām Muslim vorkommt und er somit Sahīh (authentisch) ist. So ist der Ḥadīth bezüglich der Vorzüge der sechs Tage von Shawwāl als authentisch anzusehen.
Und ausschlaggebend für die Belohnung ist das Fasten von sechs Tagen während des Monats Shawwāl, ganz egal ob diese sechs Tage zusammenhängend gefastet werden oder auseinander. Jedoch sehen es die Gelehrten es als erwünscht an, unmittelbar nach Ramaḍān (also nach Īd al-Fiṭr) diese Tage zu fasten, damit es dem Wortlaut des Ḥadīthes entspricht: „Wer Ramaḍān fasten und sodann sechs Tage von Shawwāl folgen lässt“.
Also müssten dies der zweite, der dritte, der vierte, der fünfte, der sechste und der siebte Tag von Shawwāl sein. Jedoch besteht kein Problem für denjenigen der sie nicht zusammenhängendfastet.
Es wurde bereits erwähnt, dass einige der Gelehrten diesen Ḥadīth als schwach ansehen, jedoch gibt es andere Überlieferungen, die diesen Ḥadīth verstärken oder den Sinn dahinter. Dieser Ḥadīth wird bei Imām Muslim erwähnt, es ist bekannt dass ein Ḥadīth im Sahīh-Werk von Imām Muslim von den Gelehrten des Ḥadīth nicht kritisiert oder in Frage gestellt wird.
Und wer der Meinung ist, dass das Fasten hier nicht geboten ist, so ist dies eine Meinung. Denn auch Imām Mālik war dieser Meinung, weil die Bewohner Madīnas dies nicht taten.
Hat der Prophet diese sechs Tage gefastet?
Es wird nicht überliefert, dass der Prophet diese Tage gefastet hat. Jedoch reicht es in der Sunnah, dass diese Tat erwähnt wird und es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Prophet diese Tat auch wirklich praktiziert hat. Viele Taten werden anhand der Aussage und viele wiederum anhand der tatsächlichen Tat überliefert. Die Aussage und die Tat zählen als Sunnah des Propheten und finden sich in folgendem Vers wider: „Ihr habt wahrlich im Gesandten Allāhs ein Vorbild“ [Al-Aḥzāb:21].
Es ist also nicht zwingend notwendig, dass diese Tage zusammenhängend gefastet werden. Es ist ausreichend, diese während des Monats Shawwāl zu fasten. 
Bleibt noch folgende offene Frage:
Sollten man die Pflichttage aus Ramaḍān zuerst nachfasten bevor man die sechs Tage von Shawwāl fastet?
Diese Frage wird oft von den Frauen gestellt, aufgrund ihrer Menstruationstage während des Ramaḍān und es für sie zu knapp wird alle Tage im Shawwāl noch nachzufasten.
In dieser Angelegenheit gibt es zwei Meinungen der Gelehrten:
Die erste Aussage besagt, dass es notwendig ist, die Tage des Ramaḍān nachgeholt zu haben, bevor man mit den sechs Tagen von Shawwāl beginnt, basierend auf der Aussage: „Wer den Ramaḍān fastet und danach sechs Tage von Shawwāl“. Wer also Tage vom Ramaḍān nachzufasten hat, hat den Ramaḍān nicht vollständig gefastet. So hat der Prophet den Vorzug von Shawwāl erwähnt, nach dem Fasten von Ramaḍān. Dieser Meinung nach sollte man zuerst die Fastentage vom Ramaḍān nachfasten und danach mit den sechs Tagen vom Shawwāl beginnen.
So mag eventuell die Frage mancher Schwestern aufkommen, dass sie eine islamisch legitime Entschuldigung hat, wonach sie den gesamten Monat nicht fasten kann, wie beispielsweise die Nachblutung nach der Geburt eines Kindes. Wie sollte sie sich verhalten? So sagen die Gelehrten, dass sie Ramaḍān nachfasten muss, wenn sie damit fertig ist beginnt sie mit den sechs Tagen von Shawwāl, auch wenn sie sich nicht mehr im Monat Shawwāl befindet, sondern im Monat Dhu l-Qaʿda. Dies, weil sie eine islamisch legitimen Grund hat.
Die zweite Meinung besagt, dass es erlaubt ist mit den sechs Tagen von Shawwāl zu beginnen auch wenn man noch Tage von Ramaḍān nachzufasten hat. Denn der Prophet Muḥammad sagte: „Wer Ramaḍān fastet und danach sechs Tage von Shawwāl“. Denn auch wenn eine Person lediglich 25 Tage von Ramaḍān fastet und fünf aufgrund eines islamisch legitimen Grund nicht fastet, zählt diese Person zu denen, die den Ramaḍān gefastet haben. Der Prophet sagte nicht: „Wer den Ramaḍān vollständig fastet“ und er sagte nicht „Wer Ramaḍān fastet und nichts davon auslässt“. 
Jedoch sagte er: „Wer Ramaḍān fastet“. Und dies trifft auf jeden zu der Ramaḍān fastet, auch wenn er an manchen Tagen aufgrund eines islamischen legitimen Grundes nicht gefastet hat. Also gilt es zu entnehmen, dass es nicht zwingend notwendig ist, die Fastentage aus dem Ramaḍān nachgeholt zu haben, um die Belohnung der sechs Tage von Shawwāl zu bekommen. Und die authentische Meinung unter diesen zwei Meinungen, ist somit die zweite Meinung.
Dennoch bleibt diese Meinungsverschiedenheit bestehen, ihr voraus folgt die Frage: Ist die freiwillige Tat erlaubt, wenn noch nicht nachgefastet wurde? Und dem folgt die Frage hinsichtlich der sechs Tage vom Shawwāl, wenn wir davon ausgehen, dass es erlaubt ist freiwillig zu fasten, bevor man die Tage des Ramaḍān nachfastet, was auch die Meinung der meisten Gelehrten ist. Also ist es erlaubt, sich den sechs Tagen von Shawwāl dem Fasten zu widmen, auch wenn man noch Tage von Ramaḍān nachzuholen hat. 
Jedoch widme ich michmeinen Geschwistern zu und sage ihnen, dass es erwünschter und besser an Belohnung ist, wenn man mit den Tagen von Ramaḍān beginnt und danach die sechs Tage von Shawwāl fastet. 
Abschließend gilt es also zu sagen, dass es erlaubt ist die sechs Tage von Shawwāl zu fasten, auch wenn man Tage von Ramaḍān aus einem islamisch legitimen Grund nicht gefastet hat und diese noch nachfasten muss.



Shaykh

Dr. Khalid Al Muslih


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