Ehrenwerter Shaykh, as-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatu ʾllāhi wa-barakātuhu. Genügt das Fasten während der Tage des Tashrīq, um das versäumte Fasten im Ramaḍān nachzuholen?
صيام أيام التشريق عن قضاء رمضان
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Ehrenwerter Shaykh, as-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatu ʾllāhi wa-barakātuhu. Genügt das Fasten während der Tage des Tashrīq, um das versäumte Fasten im Ramaḍān nachzuholen?
صيام أيام التشريق عن قضاء رمضان
الجواب
Alles Lob gebührt Allāh, und Allāhs Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Allāhs, seiner Familie und seinen Gefährten. Wa-ʿalaikumu s-salām wa-raḥmatu ʾllāhi wa-barakātuhu.
Als Antwort auf deine Frage, sagen wir: diese Art des Fastens ist gültig und wird angenommen, jedoch faste in Zukunft nicht in den Tagen des Tashrīq mit der Absicht Fehltage im Ramaḍān nachzuholen. Was Du aber in der Vergangenheit gemacht hast, genügt und wird angenommen.
Der Beweis dafür ist, was in einer authentischen Überlieferung übermittelt worden ist, dass der Prophet ﷺniemandem die Genehmigung zum Fasten während der Tage des Tashrīq gab außer einer Person, die kein Opfertier während der Ḥaǧǧfindet, wie von ʿĀ'ischa und ibn ʿUmar (Allāhs Wohlgefallen auf Ihnen) überliefert worden ist [al-Buchārī (1997)].
Die Tage des Tashrīq, welche der elfte, zwölfte und dreizehnte von Dhū l-Hijjah sind, sollten nur von einer Person gefastet werden, die sich kein Opfertier leisten kann und dies ist das Tier, das während des Tamattu'- oder des Qiran-Hajj geschlachtet wird. Bezüglich einer Person, die Fehltage nachholen muss oder freiwillig fasten bzw. ein Gelöbnis einlösen möchte, so sollte sie, nach der überwiegenden Meinung der Gelehrten, nicht in diesen Tagen fasten. Allerdings, wenn eine Person dies bereits getan hat (aus Unwissenheit), so ist ihr Fasten gültig In schā'a llāh.
Shaykh Dr. Khalid Al Muslih