Was ist das Urteil über das Berühren des Mushaf ohne Wudu? حكم مس المصحف بدون وضوء
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Was ist das Urteil über das Berühren des Mushaf ohne Wudu? حكم مس المصحف بدون وضوء
الجواب
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Die Mehrzahl der Salafgelehrten , als auch der Generationen danach, von den Gefährten und ihren Nachfolgern, waren alle der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, den Mushaf zu berühren, außer wenn man sich vom großen und kleinen Zustand der Unreinheit gereinigt hat.
Ebenso ist dies die Meinung der vier Imame der Rechtsschulen, Abu Hanifa, Malik, Schafi und Ahmad.
Ibn Abdilbarr sagte in seinem Werk al-Istithkar (8/10): ((Die bekannten Rechtsgelehrten der damaligen Zeit und deren Schüler sind sich einig, dass der Mushaf ausschließlich von einer Person im Zustand der rituellen Reinheit berührt werden darf.)).
Zu den deutlichsten Beweisen für deren Meinung, gehört die folgende Aussage des Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, welche auf mehreren Wegen überliefert wurde:
((Niemand berührt den Quran, außer wer sich im Zustand der rituellen Reinheit befindet)).
Ebenso wird uns dies von Amr ibn Hazm in dem bekannten Schriftstück, welches der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- zu Aal-Hazm schickte überliefert. Darüber hinaus wird dies ebenso von Abdullah ibn Amr, Hakim ibn Hazzam, Uthman ibn abi al-Aas und Thauban überliefert. Möge Allah mit ihnen zufrieden sein.
Die Gelehrten haben uns beim Untersuchen und Studieren dieser Überlieferungen ausführlich geschildert, dass beim einzelnen Betrachten, keiner dieser Überlieferungswege stark genug ist, als Beweis zu dienen. Werden jedoch alle Überlieferungswege zusammen betrachtet, so sind diese beweiskräftig.
Was die Überlieferung ebenfalls stärkt, ist, dass dies vorherrschende Meinung der Sahaba war. Uns ist nicht bekannt, dass es unter ihnen eine Meinung gab, die im Widerspruch dazu stand.
Imam Nawawi sagt in seinem Werk Al-Magmuʽsharh al-Muhadhab (2/80): (( Dies ist die Meinung von Ali, Sad ibn abi Waqas und Ibn Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- und es ist nicht bekannt, dass es unter den Gefährten eine andere Meinung gab.))
Sheikh al-Islam ibn Taymya sagt in Magmuʽal-Fatawa (21/266):
(( Dies ist die Aussage von Salman al-Farisi, Abdullah ibn Umar und anderen. Unter den Gefährten ist uns diesbezüglich kein Widerspruch dazu bekannt.))
Was die Befürworteter der Meinung, dass es Pflicht ist, ebenso als Beweis aufführen, ist der Vers (56/79): ((Das nur diejenigen berühren (dürfen), die vollkommen gereinigt sind)).
Die Beweisführung mit diesem Vers ist jedoch umstritten, da hier damit die wohl bewahrte Tafel gemeint ist. Und was mit der Aussage
((die vollkommen gereinigt sind)) gemeint ist, sind die Engel und nicht die Menschen. Dies war die mehrheitliche Meinung der Salafgelehrten von den Gefährten und ihren Nachfolgern.
Dennoch sagt Ibn al-Qaym in seinem Werk At-Tibian fi Aqsam al-Quran (1/408): ((Ich hörte, dass Sheikh al-Islam -d.h. Ibn Taymya- die Beweisführung der Aja, in Bezug auf das Verbot für den Unreinen den Mushaf zu berühren, auf eine andere Art und Weise bestätigte.
Er Sagte: Dies dient als Hinweis und Zeichen, da die Schriften im Himmel ausschließlich von den Gereinigten berührt werden. Ebenso sollten die Schriften des Qurans, die sich bei uns befinden, auch nur von einem Reinen berührt werden. Gleichermaßen ist der Hadith dieser Aja entnommen.))
An anderer Stelle sagt Sheikh al-Islam Ibn Taymya in seiner Erklärung zu Al-Umda (Seite 384): ((Das Argument hierbei ist, - und Allah weiß es am besten- dass das was sich in der wohl bewahrte Tafel befindet, der Quran ist, welcher sich ebenso im Mushaf befindet. Was sich also in diesem und jenem Mushaf befindet, ist exakt das Selbe. Dies unabhängig davon ob es sich dabei um Papier, Haut, Stein oder einen Umschlag handelt. Wenn also das Urteil über das Buch im Himmel jenes ist, dass es ausschließlich die Gereinigten berühren, so ist dies auch das verpflichtende Urteil über das Buch auf der Erde, da die Unantastbarkeit der beiden gleich ist.
Es kann ebenso sein, dass der Begriff „das Buch“ ein Gattungswort ist, welches alles einschließt, was den Quran enthält, egal ob dies im Himmel oder auf der Erde ist. Diesbezüglich offenbarte Allah seine Worte:
((ein Gesandter von Allah, der gereinigte Blätter verliest,))(98/2) und ebenso die Worte: (((Er steht) auf in Ehren gehaltenen Blättern, erhöhten und rein gehaltenen,))(80/13-14). Demnach beschreibt Allah, dass seine Seiten gereinigt sind und es deswegen für den Unreinen nicht erlaubt ist ihn zu berühren.))
Jedoch gab es unter den Tabiun einige, die diesbezüglich eine andere Meinung hatten. Sie sagten, dass es für denjenigen, der sich im Zustand der kleinen Unreinheit befindet, erlaubt ist den Quran zu berühren. Ebenso ist dies die Meinung der Ṭhahiritischen Rechtsschule.
Was wir jedoch zuvor erwähnt haben, macht deutlich, dass diese Aussage schwach ist.
Schließlich ist es nützlich in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Mehrheit derjenigen, die es als verpflichtend ansehen, den Mushaf mit ritueller Reinheit zu berühren, der Meinung sind, dass es Kindern erlaubt ist dies ohne die rituelle Reinheit zu tun.
Dies ist die Ansicht der Hanifiten, Malikiten, Schafiiten und es ist ebenso eine Überlieferung bei den Hanbaliten.
Ihr Argument liegt darin, dass in der Beauftragung und dem Befehlen der Kinder die rituelle Waschung zu verrichten, eine Erschwernis liegt, die zur Unterlassung des Auswendiglernens und Studierens des Qurans führen kann.
Demnach ist ihnen das Berühren ohne die rituelle Reinheit gestattet, da das Lernen des Qurans eine Notwendigkeit darstellt.
Ebenso wird ihnen dadurch Erschwernis und Komplikation erspart, zumal sie noch nicht für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Dieser Meinung ist daher große Betrachtung zu schwenken und Allah weiß es am besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khalid alMuslih
17.10.1424 n.d.A.