Ist es erlaubt, dass ich mir Geld bei meinem Freund, der Bank oder den Verwandten ausleihe, um damit die ‘Umra oder Hadj zu vollziehen?
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Ist es erlaubt, dass ich mir Geld bei meinem Freund, der Bank oder den Verwandten ausleihe, um damit die ‘Umra oder Hadj zu vollziehen?
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الجواب
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Die Gelehrten sind sich einig, dass die Hadj nur für denjenigen Pflicht ist, der auch dazu im Stande ist. Allah der Erhabene sagt: ((Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen - (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben.)) (03/97).
Ein Teil davon, die Möglichkeit zu haben ist, dass man das nötige Geld besitzt. Das nötige Geld ist solches, dass für die Hin-, Rückreise und die zu unterhaltende Familie bis zur Rückkehr ausreicht.
Was nun das Leihen von Geld betrifft, um mit diesem Geld die Hadj zu verrichten, so sind sich die Gelehrten hier einig, dass dies keine Pflicht ist. Imam an-Nawawi -möge Allah sich seiner erbarmen- schreibt in seinem Werk al-Magmu’ Sharh al-Muhadhab (7/61): „Es ist nicht verpflichtend für ihn, sich Geld zu leihen, mit dem er die Hadj vollzieht. Dabei gibt es keine Meinungsverschiedenheit.“
Nachdem sich die Gelehrten darüber einig sind, dass das Leihen von Geld für die Verrichtung der Hadj keine Pflicht ist, besteht jedoch eine Meinungsverschiedenheit dabei, welches Urteil die Aufnahme von Schulden in diesem Fall hat. Die Shafiiten sind der Ansicht, dass es kein Problem ist, sich dieses Geld zu leihen. Dies, wenn der Gläubiger damit einverstanden, und der Schuldner in der Lange ist dieses Geld wieder zurückzuzahlen. Dies ist ebenfalls die Aussage von Sufyan ath-Thauri. Ibn Abdillah überliefert im Werk at-Tamhid (9/135): „Und sollte eine Person nichts besitzen, und hat die Hadj noch nicht vollzogen, so gefällt es mir nicht, dass dieser Schulden aufnimmt und die Menschen nach Geld fragt, um damit die Pilgerfahrt zu verrichten.“
Die Meinung der Hanifiten wiederum ist, dass die Person sich Geld leihen soll, wenn die Hadj für sie zur Pflicht wird, bevor es dazu kommt, dass sie nicht mehr in der Lage dazu ist die Hadj zu verrichten. Dies, selbst wenn die Person nicht im Stande ist, die Schuld zurückzuzahlen. Das besagte erwähnt Ibn Abidin in seiner Hashia (2/457).
Die Malikiten haben zwei verschiedene Meinungen. Sie sagen es ist verboten oder unerwünscht, sich diese Schuld aufzunehmen, wenn man nicht dazu im Stande ist, diese wieder zurückzuzahlen. Dies erwähnte al-Khattab in Mawahib al-Jaliil (2/507).
Was mir jedoch ersichtlich scheint ist, dass man sich nichts auferlegen sollte, was Allah einem nicht zur Pflicht gemacht hat.
Diesbezüglich wird uns von as-Shafii ein Hadith überliefert, in dem es heißt, dass Abdullah Ibn Aufa -möge Allah mit ihm zufrieden sein- den Propheten -Frieden und Segen auf ihm- über die Person befragte, welche noch keine Hadj vollzogen hat, ob sie sich diesbezüglich Geld leihen sollte, so sagte er: Nein.
Dieser Hadith ist jedoch aufgrund einiger Überlieferer schwach eingestuft. Ebenso wurde er in Form einer Aussage von Abdullah Ibn Abi Aufa überliefert. Und Allah weiß es am Besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khalid alMuslih