Wir sind Universitätsstudenten und beten Tarawīh mit einer Gruppe von ausländischen Arbeitern. Diese schreiben sich der Rechtsschule von Abu Hanīfa zu. Einer von ihnen leitet das Gebet, da er den Qurān auswendig kann. Zum einen verrichtet er das Witr-Gebet mit drei Gebetseinheiten, zwei Tashahud und einem Salām nach der dritten Rak’a. Zum anderen rezitiert er in der dritten Gebetseinheit die Fātiha und danach al-Ikhlās und spricht sodann den Takbir „Allahu akbar“. Er spricht das Bittgebet von al-Qunūt(eine Form von Du’a, die im Gebet verrichtet wird) im Stehen, dann spricht er den Takbīr wenn er damit fertig ist in der Verbeugung und vervollständigt das Gebet daraufhin. Was ist das Urteil über diese Form des Gebets? Und gibt es hierzu einen Beweis? Sollen wir weiterhin hinter ihnen beten? Dies in Anbetracht der Tatsache, dass wir uns der shafiitischen Rechtsschule zuschreiben und hinter jemandem beten wollen der zu der Gemeinschaft der Sunnah gehört(Ahlusunna wa al-Jama’). Ich hoffe sie können mir mit dem Ausführen einiger Details weiterhelfen.
هل هذه الصفة صحيحة للوتر في رمضان