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/ / Gehört das Masturbieren zu den Dingen, die das Fasten ungültig machen?

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Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass masturbieren das Fasten ungültig macht. Ihr Beweis ist der Hadīth: ((Er lässt seine Gelüste wegen mir)). Jedoch hat Allah nicht alle Gelüste verboten -wie Sheikh al-Albāni es beschreibt-, sonst hätten wir das Fasten desjenigen für ungültig erklärt, der es begehrt Parfum zu riechen und dies auch tut. Oder gleichermaßen derjenige, welcher seine Frau küsst und sich mit ihr vergnügt, ohne dabei zu ejakulieren. All dies sind Gelüste. Allah hat dem Fastenden lediglich eine gewisse Anzahl an Gelüsten verboten, die begrenzt sind. Die Masturbation habe ich jedoch nicht eindeutig unter den verbotenen Dingen gefunden. Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass es verboten ist, wie dies unter vielen Gelehrten bekannt ist, so führt nicht jedes Verbot zur Ungültigkeit des Fastens. Bitte verdeutlichen sie mir, durch welche Beweisführung die Gelehrten zu dem Entschluss gekommen sind, dass der Masturbierende sein Fasten bricht. Möge Allah ihnen dies mit Gutem vergelten. Diejenigen, die das Masturbieren als verboten ansehen, beweisen dies mit dem Vers: ((und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen))(23/5-6). Sie sagen, dass Allah alles verneint hat, außer die Ehefrau und den Besitz an Sklaven. Daher haben sie es als Verboten erklärt mit etwas anderem intim zu verkehren, selbst wenn man dies mit sich selbst machen sollte. Mir ergibt sich jedoch etwas seltsames. Der Shaitān flüstert mir ein, dass deren Beweisführung falsch ist. Ich sehe es aber trotzdem nicht als erlaubt an, da dies Gelehrte sind und ich ein unwissender, ganz normaler Muslim. Es ist ja bekannt, das ein Teil dieser Angelegenheit das Bewahren der Geschlechtsteile vor Verbotenem ist. Es davor zu bewahren, dass es niemand berührt oder sieht, außer die Ehefrau oder der Besitz an Sklaven. Darauf basierend könnte man sagen, dass es verboten ist sein eigenes Geschlechtsteil anzuschauen. Darauf antwortend kann man wiederum sagen, dass das Anschauen des eigenen Geschlechtsteils erlaubt ist, da es keinen eindeutigen Textbeleg hierfür gibt, der dies verbietet. Ebenso kann man sagen, dass es keinen eindeutigen Textbeleg gibt, der das Masturbieren verbietet und dies einige Gefährten sogar als erlaubt ansahen. Was sich mir als plausibel ergibt -und Allah weiß es am besten- ist, dass der genannte Vers über die sexuelle Beziehung zweier Personen spricht und diese, außer im Falle der Ehefrau und des Besitzes an Sklaven verbietet. Was die Situation der Person mit sich selbst betrifft, so kann ich hierzu nichts finden. Dies sind lediglich Gedankengänge, die vom Shaitān sein können. Ich schriebe diese zu ihnen, in der Hoffnung, dass sie mir deren Korrektheit verdeutlichen können und mir den rechten Weg weisen. Möge Allah sie mit Gutem belohnen. هل الاستمناء من المفطرات

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Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass masturbieren das Fasten ungültig macht. Ihr Beweis ist der Hadīth: ((Er lässt seine Gelüste wegen mir)). Jedoch hat Allah nicht alle Gelüste verboten -wie Sheikh al-Albāni es beschreibt-, sonst hätten wir das Fasten desjenigen für ungültig erklärt, der es begehrt Parfum zu riechen und dies auch tut. Oder gleichermaßen derjenige, welcher seine Frau küsst und sich mit ihr vergnügt, ohne dabei zu ejakulieren. All dies sind Gelüste. Allah hat dem Fastenden lediglich eine gewisse Anzahl an Gelüsten verboten, die begrenzt sind. Die Masturbation habe ich jedoch nicht eindeutig unter den verbotenen Dingen gefunden. Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass es verboten ist, wie dies unter vielen Gelehrten bekannt ist, so führt nicht jedes Verbot zur Ungültigkeit des Fastens. Bitte verdeutlichen sie mir, durch welche Beweisführung die Gelehrten zu dem Entschluss gekommen sind, dass der Masturbierende sein Fasten bricht. Möge Allah ihnen dies mit Gutem vergelten.

Diejenigen, die das Masturbieren als verboten ansehen, beweisen dies mit dem Vers: ((und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen))(23/5-6). Sie sagen, dass Allah alles verneint hat, außer die Ehefrau und den Besitz an Sklaven. Daher haben sie es als Verboten erklärt mit etwas anderem intim zu verkehren, selbst wenn man dies mit sich selbst machen sollte. Mir ergibt sich jedoch etwas seltsames. Der Shaitān flüstert mir ein, dass deren Beweisführung falsch ist. Ich sehe es aber trotzdem nicht als erlaubt an, da dies Gelehrte sind und ich ein unwissender, ganz normaler Muslim. Es ist ja bekannt, das ein Teil dieser Angelegenheit das Bewahren der Geschlechtsteile vor Verbotenem ist.

Es davor zu bewahren, dass es niemand berührt oder sieht, außer die Ehefrau oder der Besitz an Sklaven. Darauf basierend könnte man sagen, dass es verboten ist sein eigenes Geschlechtsteil anzuschauen. Darauf antwortend kann man wiederum sagen, dass das Anschauen des eigenen Geschlechtsteils erlaubt ist, da es keinen eindeutigen Textbeleg hierfür gibt, der dies verbietet. Ebenso kann man sagen, dass es keinen eindeutigen Textbeleg gibt, der das Masturbieren verbietet und dies einige Gefährten sogar als erlaubt ansahen.

Was sich mir als plausibel ergibt -und Allah weiß es am besten- ist, dass der genannte Vers über die sexuelle Beziehung zweier Personen spricht und diese, außer im Falle der Ehefrau und des Besitzes an Sklaven verbietet. Was die Situation der Person mit sich selbst betrifft, so kann ich hierzu nichts finden.

Dies sind lediglich Gedankengänge, die vom Shaitān sein können. Ich schriebe diese zu ihnen, in der Hoffnung, dass sie mir deren Korrektheit verdeutlichen können und mir den rechten Weg weisen. Möge Allah sie mit Gutem belohnen.

هل الاستمناء من المفطرات

الجواب

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Was du in Bezug auf den Hadīth von Abu Hureira erwähnt hast, so ist dies die Grundlage derjenigen, die das Masturbieren als eine Sache ansehen, die das Fasten bricht. Dies ist die Ansicht der Mehrheit unter den Rechts- und Hadīthgelehrten.

Was in Bezug auf Gelüste erwähnt wurde, so kann man darunter vieles verstehen. Daher müssen die Bestandteile dieses Begriffs definiert werden. Die einzige Sache, die uns diesbezüglich eindeutig belegt ist, ist der Beischlaf. Was darüber hinaus erwähnt wurde benötigt einen Beweis.   

Die Antwort hierzu ist: Was unter den Gelüsten(im genannten Zusammenhang) zu verstehen ist, ist der Beischlaf und was damit zusammenhängt. Dies, da dem Fastenden dies untersagt ist. Daher ist das Riechen von Düften und anderem kein Bestandteil der Gelüste, da diese nicht verboten sind. Was das Masturbieren als ein Teil der Gelüste in diesem Zusammenhang angeht, so ist es bekannt, dass das Erwünschte beim Geschlechtsverkehr das stillen der sexuellen Lust ist. Das islamische Recht urteilt über denjenigen, der Geschlechtsverkehr hat, selbst ohne dabei zu ejakulieren und seine Lust zu stillen, mit dem bloßen Einführen, dass dieser sein Fasten dadurch gebrochen hat. 

Wer daher seine Lust ohne ein Einführen des Geschlechts stillt, gleichermaßen durch Vorspiel oder Masturbation, der hat nach einer größeren Wahrscheinlichkeit sein Fasten gebrochen. Der Propheten -Frieden und Segen auf ihm-, antwortete auf die Frage von ‘Umar über das Küssen des Fastenden: ((Wie ist es, wenn du mit Wasser den Mund ausspülst, während du am Fasten bist?)), daraufhin sagte ‘Umar: „Darin besteht kein Problem“, der Prophet-Frieden und Segen auf ihm- wiederum bestätigte ihm dies mit der Antwort: ((Ja)). Macht es denn Sinn, das Ejakulieren aufgrund von Masturbation mit dem Küssen gleichzusetzen? Selbst wenn beide als eine Art Vorspiel verstanden werden können? Sollte dies dem Fastenden nicht schaden? Wie kann dies sein, wenn doch der Masturbierende durch seine Tat seine Lust stillen konnte und derjenige, der Beischlaf hat und dabei nicht zum Höhepunkt kommt sein Fasten ungültig macht? Zu sagen, dass sich das Brechen des Fastens ausschließlich auf den Beischlaf beschränkt und das Erzielen der sexuellen Befriedigung davon ausgeschlossen ist, da dies nicht durch einen Text belegt ist, ist eine Aussage, die dem Verständnis von Allahs und des Gesandten Worten sehr fern ist; und Allah weiß es am besten.

Einige Gelehrte der Hanafiten, Shafiiten und Hanbaliten vertreten die Ansicht, dass Masturbieren verboten(harām/حرام) ist. Die meisten Gelehrten jedoch sehen es als verpönt(makrūh/مكروه) und nicht als verboten an. Die meisten unter ihnen erlauben es nicht aus Angst vor Unzucht, Erschwernis oder anderen Dingen. Von einigen Sahāba und Tābi’ūn wird uns jedoch berichtet, dass sie es im Falle der Notwendigkeit, wie bspw. bei Angst vor Unzucht oder Krankheit erlaubten. Ebenso wenn einen die Lust überkommt und man findet keinen Weg diese zu stillen außer auf diesem Weg.

Der Autor vom Werk Adwā al-Bajān(أضواءالبيان) diskutierte die Aussage derer, die die Masturbation von der Aussage des Verses ausschließen, bei den Worten des Erhabenen: ((wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter -))(23/7). Hier sagte er: „Dies ist zweifelsohne allumfassend im Bezug auf den Qurān und die Sunnah.“

Was sich mir als plausibel ergibt ist, dass das was du in der Frage erwähnt hast sehr beweisstark ist, da die Masturbation nicht dem gleichkommt, was im Vers erwähnt wurde. Ich vermute daher, dass diejenigen der Salaf, die es als erlaubt ansahen, dies als Beweis zugrunde lag; und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih


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