Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass masturbieren das Fasten ungültig macht. Ihr Beweis ist der Hadīth: ((Er lässt seine Gelüste wegen mir)). Jedoch hat Allah nicht alle Gelüste verboten -wie Sheikh al-Albāni es beschreibt-, sonst hätten wir das Fasten desjenigen für ungültig erklärt, der es begehrt Parfum zu riechen und dies auch tut. Oder gleichermaßen derjenige, welcher seine Frau küsst und sich mit ihr vergnügt, ohne dabei zu ejakulieren. All dies sind Gelüste. Allah hat dem Fastenden lediglich eine gewisse Anzahl an Gelüsten verboten, die begrenzt sind. Die Masturbation habe ich jedoch nicht eindeutig unter den verbotenen Dingen gefunden. Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass es verboten ist, wie dies unter vielen Gelehrten bekannt ist, so führt nicht jedes Verbot zur Ungültigkeit des Fastens. Bitte verdeutlichen sie mir, durch welche Beweisführung die Gelehrten zu dem Entschluss gekommen sind, dass der Masturbierende sein Fasten bricht. Möge Allah ihnen dies mit Gutem vergelten.
Diejenigen, die das Masturbieren als verboten ansehen, beweisen dies mit dem Vers: ((und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen))(23/5-6). Sie sagen, dass Allah alles verneint hat, außer die Ehefrau und den Besitz an Sklaven. Daher haben sie es als Verboten erklärt mit etwas anderem intim zu verkehren, selbst wenn man dies mit sich selbst machen sollte. Mir ergibt sich jedoch etwas seltsames. Der Shaitān flüstert mir ein, dass deren Beweisführung falsch ist. Ich sehe es aber trotzdem nicht als erlaubt an, da dies Gelehrte sind und ich ein unwissender, ganz normaler Muslim. Es ist ja bekannt, das ein Teil dieser Angelegenheit das Bewahren der Geschlechtsteile vor Verbotenem ist.
Es davor zu bewahren, dass es niemand berührt oder sieht, außer die Ehefrau oder der Besitz an Sklaven. Darauf basierend könnte man sagen, dass es verboten ist sein eigenes Geschlechtsteil anzuschauen. Darauf antwortend kann man wiederum sagen, dass das Anschauen des eigenen Geschlechtsteils erlaubt ist, da es keinen eindeutigen Textbeleg hierfür gibt, der dies verbietet. Ebenso kann man sagen, dass es keinen eindeutigen Textbeleg gibt, der das Masturbieren verbietet und dies einige Gefährten sogar als erlaubt ansahen.
Was sich mir als plausibel ergibt -und Allah weiß es am besten- ist, dass der genannte Vers über die sexuelle Beziehung zweier Personen spricht und diese, außer im Falle der Ehefrau und des Besitzes an Sklaven verbietet. Was die Situation der Person mit sich selbst betrifft, so kann ich hierzu nichts finden.
Dies sind lediglich Gedankengänge, die vom Shaitān sein können. Ich schriebe diese zu ihnen, in der Hoffnung, dass sie mir deren Korrektheit verdeutlichen können und mir den rechten Weg weisen. Möge Allah sie mit Gutem belohnen.
هل الاستمناء من المفطرات