×
العربية english francais русский Deutsch فارسى اندونيسي اردو

نموذج طلب الفتوى

لم تنقل الارقام بشكل صحيح

/ / Das Urteil über das Entrichten von Zakāt al-Fiṭr in einem anderen Land

مشاركة هذه الفقرة WhatsApp Messenger LinkedIn Facebook Twitter Pinterest AddThis

Ich befinde mich in Ägypten, wobei meine Familie sich in Saudi Arabien aufhält. Sie entrichten Zakāt al-Fiṭr für mich. Was ist das Urteil darüber? حكم إخراج زكاة الفطر في بلد آخر

المشاهدات:2199

Ich befinde mich in Ägypten, wobei meine Familie sich in Saudi Arabien aufhält. Sie entrichten Zakāt al-Fiṭr für mich. Was ist das Urteil darüber?

حكم إخراج زكاة الفطر في بلد آخر

الجواب

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Es ist für den Muslim eine  Pflicht, dass er Zakāt al-Fiṭr von seinem eigenen Geld für sich selbst bezahlt. Sollte jemand anderes für ihn diese Zakāt entrichten, so ist dies rechtmäßig. Am besten ist es jedoch, dass man diese dort bezahlt, wo es für einen Pflicht ist und man sich aufhält, da diese Zakāt, dem Körper folgt.

Wird diese an einem anderen Ort ausgezahlt, wo es nötiger ist oder der zu erwartende Nutzen größer ist, als beim Entrichten am Aufenthaltsort, so ist dies ebenso erlaubt.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

18/10/1424هـ


الاكثر مشاهدة

1. جماع الزوجة في الحمام ( عدد المشاهدات130194 )
6. مداعبة أرداف الزوجة ( عدد المشاهدات64665 )
7. حكم قراءة مواضيع جنسية ( عدد المشاهدات64505 )
11. حکم نزدیکی با همسر از راه مقعد؛ ( عدد المشاهدات56784 )
12. لذت جویی از باسن همسر؛ ( عدد المشاهدات55802 )
13. ما الفرق بين محرَّم ولا يجوز؟ ( عدد المشاهدات54623 )
14. الزواج من متحول جنسيًّا ( عدد المشاهدات51842 )
15. حكم استعمال الفكس للصائم ( عدد المشاهدات46208 )

مواد تم زيارتها

التعليقات


×

هل ترغب فعلا بحذف المواد التي تمت زيارتها ؟؟

نعم؛ حذف