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/ / Das Betreten vom Zustand des Ihram mit normaler Kleidung auf Grund von Scham

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Ich möchte ihnen, geehrter Sheikh, bezüglich eines Freundes eine Frage stellen. Dieser besagte Freund möchte die Hadj und die Umra vollziehen, hat jedoch ein Problem dabei die Kleidung des Ihram anzulegen. Dies, da er aufgrund eines amputierten Beines mittels einer Beinprothese läuft. Wenn er nun den Ihram anlegt, so wird diese Prothese sichtbar, aufgrund dessen er sich schämt. Die Frage ist nun, ist es ihm erlaubt die Hadj und Umra mit Kleidung zu verrichten, die geeignet für seine Umstände ist? Wie beispielsweise weiße Kleidung oder ein Gewand? الإحرام بالثوب خوفا من الإحراج

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Ich möchte ihnen, geehrter Sheikh, bezüglich eines Freundes eine Frage stellen. Dieser besagte Freund möchte die Hadj und die Umra vollziehen, hat jedoch ein Problem dabei die Kleidung des Ihram anzulegen. Dies, da er aufgrund eines amputierten Beines mittels einer Beinprothese läuft. Wenn er nun den Ihram anlegt, so wird diese Prothese sichtbar, aufgrund dessen er sich schämt. Die Frage ist nun, ist es ihm erlaubt die Hadj und Umra mit Kleidung zu verrichten, die geeignet für seine Umstände ist? Wie beispielsweise weiße Kleidung oder ein Gewand?

الإحرام بالثوب خوفاً من الإحراج

الجواب

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Sollte das Tragen des zweiteiligen Ihram sein normales laufen beeinträchtigen, oder ihm Schaden zufügen, so ist es kein Problem für ihn ein anderes, passendes Kleidungsstück zu tragen. Dies muss er jedoch entschädigen(Fidja), indem er entweder ein Schaf schlachtet, drei Tage fastet oder sechs Arme mit jeweils einem Saa’(eine Maßeinheit, die ungefähr 2,5 kg entspricht) speist. Entsteht jedoch durch das Tragen der zwei Teile des Ihram kein Schaden und es geht dabei nur um die Tatsache, dass er sich schämt, so ist das Ablegen vom Ihram nicht gestattet. Und wer Allah fürchtet, dem verschafft er einen Ausweg. Womöglich ist dies auch nur eine gedankliche Hemmung, die in sha Allah keine richte Auswirkung haben wird. So lobpreise Allah für die verbleibenden Gnadengaben und die gewaltige Gunst, die du immer noch besitzt.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

27.11.1424 n.d.A.


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