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Fatwas / Fasten / Die Entrichtung der Zakat al-Fitr in einem anderen Land

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Ich lebe in Ägypten und meine Angehörigen in Saudi-Arabien entrichten für mich die Zakat al-Fitr. Wie ist das Urteil über diese Handlungsweise?

حكم إخراج زكاة الفطر في بلد آخر

Antworten

Im Namen Allahs des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf den Gesandten Allahs, auf seine Angehörigen und Gefährten.

Die Pflicht ist es grundsätzlich, dass der Muslim die Zakat al-Fitr selbst für sich und aus seinem Vermögen heraus entrichtet. Wenn aber jemand dies übernimmt und sie für ihn entrichtet so ist dies gültig.
Vorzüglicher ist es jedoch, dass er sie in dem Ort entrichtet in dem er ansässig ist. Es sei denn, er entrichtet sie an einem anderen Ort in dem es mehr benötigt wird oder in dem der Nutzen davon gewaltiger sein wird, so ist dies erlaubt.

©Shaykh Dr. Khalid Al Muslih

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