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Fatwas / Gebet / Gibt es für denjenigen, der im Verrichten der Gebete nachlässig war Reue?

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Gibt es für denjenigen, der im Verrichten der Gebete nachlässig war Reue? Was ist er verpflichtet zu tun?

هل للمفَرط في أداء الصلوات من توبة؟

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Allahder Erhabene sagt:((Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige))(39/53). Dies beinhaltet alle Sünden, seien es kleine oder große. Beigesellung(Shirk) jedoch wird nur durch die Reue vergeben. Allah -erhaben ist er- sagt:((Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will))(4/48).

Daher kehre reuig zu Allah dem Erhabenen zurück und hoffe auf seine Vergebung und Gnade. Verrichte ebenso viele gute Taten und besonders freiwillige Gebete. An-Nasāi(467) überliefert von Abu Hureira -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Das Erste, für das der Diener zur Rechenschaft gezogen wird ist sein Gebet. Ist es vollständig, so wird es ihm vollständig geschrieben. Ist dies nicht der Fall, so sagt Allah -geehrt und erhaben ist er-: „Schaut, hat mein Diener freiwillige Gebete?“ Finden sich ihm freiwillige Gebete, so sogt er: „Vervollständigt damit das Pflichtgebet.“)). Die Überlieferung findet sich ebenso bei at-Tirmidhī und Abu Dawūd, welcher den Hadith ebenso an Tamim ad-Dārī mit einem authentischen Isnād überliefert. An-Nawawi sagt in al-Magmūʽ Sḥarḥ al-Muhadhab(3/594): „Und die Aussage ‘vervollständigt’, wie es im Hadith heißt: ((Vervollständigt damit das Pflichtgebet)) beinhaltet, was davon uneingeschränkt fehlt.“

Was das Nachholen dieser Gebete angeht, so ist dies nicht verpflichtend, für den, der sie unterlassen hat. Selbst wenn er sie nachholen würde, so  würde ihm dies nichts nutzen, auch wenn er diese tausendmal nachbeten würde. Dies aufgrund der Tatsache, dass Allah der Erhabene das Gebet für die Gläubigen zu bestimmten Zeiten festgelegt hat und es nicht erlaubt ist dieses ohne rechtmäßigen Grund zu verspäten. Gleichermaßen ist es verboten dieses vorzuverlegen. Allah der Erhabene sagt: ((Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben))(4/103). Dies ist die Ansicht von Ibn Hazm und gleichermaßen die Meinung von Sheikh al-Islam Ibn Taymiya. Ferner ist dies die offensichtlichere Begründung und stärker durch Beweise belegt, als die Ansicht des Nachbetens.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

26/10/1424


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