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Fatwas / Fasten / Sühne(Kaffāra) für die Selbstbefriedigung und das Vorspiel

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1. Fall: Ich bin, Gott sein Dank, ein praktizierender Jugendlicher, der seine Gebete einhält. Es ereignete sich mir jedoch, dass der Shaitān mir einflüsterte und mich dazu brachte, mich am Tag von Ramadān selbst zu befriedigen. Ich bedaure was ich getan habe und bereue diese Tat bei Allah. Dies belastet mich psychisch und jedes mal wenn ich daran denke betrübt dies mein Leben, da ich fürchte, dass Allah mich dafür mit einer harten Strafe bestrafen wird. 2. Fall: Nachdem ich geheiratet habe ereignete es sich an einem Tag vom gesegneten Monat Ramadān nach dem Fadjr-Gebet, dass der Shaitān mir einflüsterte mich mit meiner zu vergnügen. Dabei habe ich mein Glied zwischen ihren Beinen gerieben, bis ich ejakulierte. Meine Frage ist nun, was muss ich für diese beiden Fälle an Sühne(Kaffāra/كفارة) leisten?

كفارة العادة السرية والمداعبة

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Mein edler Bruder, du musst für die beiden Fälle keine Sühne leisten, außer die reuige Rückkehr zu Allah und das Nachfasten der beiden Tage die ungültig waren. Du musst also zwei Tage fasten. Einen Tag für das Ereignis im ersten Fall und einen Tag für das im Zweiten.

Was die Sühne betrifft, an die du denkst, so ist diese für denjenigen, der mit seiner Frau am Tag von Ramadān Beischlaf hat. Und es handelt sich nur dann um Beischlaf, wenn die Eichel des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlecht eingeführt wird. Alhamdulillah, du musst daher keine Sühne leisten, jedoch bist du verpflichtet zu Allah in aufrichtiger Reue zurückzukehren und die zwei Tage nachzuholen; und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih


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