×
العربية english francais русский Deutsch فارسى اندونيسي اردو

Bitte um Fatwa-Formular

Falsches Captcha

Fatwas / Fasten / Das Urteil über das Entrichten von Zakāt al-Fiṭr in einem anderen Land

Ansichten:2717
- Aa +

Ich befinde mich in Ägypten, wobei meine Familie sich in Saudi Arabien aufhält. Sie entrichten Zakāt al-Fiṭr für mich. Was ist das Urteil darüber?

حكم إخراج زكاة الفطر في بلد آخر

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Es ist für den Muslim eine  Pflicht, dass er Zakāt al-Fiṭr von seinem eigenen Geld für sich selbst bezahlt. Sollte jemand anderes für ihn diese Zakāt entrichten, so ist dies rechtmäßig. Am besten ist es jedoch, dass man diese dort bezahlt, wo es für einen Pflicht ist und man sich aufhält, da diese Zakāt, dem Körper folgt.

Wird diese an einem anderen Ort ausgezahlt, wo es nötiger ist oder der zu erwartende Nutzen größer ist, als beim Entrichten am Aufenthaltsort, so ist dies ebenso erlaubt.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

18/10/1424هـ


am häufigsten gesehen

2. Kein Ghusl außer durch Ejakulation ( عدد المشاهدات23345 )
3. Das Luftlassen während dem Gebet ( عدد المشاهدات22361 )
6. Das Urteil über das Reden auf der Toilette ( عدد المشاهدات8303 )
8. Blut und Eiter sind beides rein ( عدد المشاهدات6701 )
9. Wie lange dauert das Wochenbett an? ( عدد المشاهدات6452 )
10. Gehört die Stimme der Frau zu ihrer ‘Aura? ( عدد المشاهدات6240 )
13. Die Zeit für die Ganzkörperwaschung am Freitag ( عدد المشاهدات5763 )
14. Die Zeit für das ʿIschāʾ Gebet ( عدد المشاهدات5672 )
15. Das Bestreichen der Ohren ( عدد المشاهدات5624 )

Angezeigte Themen

1.

×

Möchten Sie die von Ihnen besuchten Elemente wirklich löschen?

Ja, löschen