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Fatwas / Gebet / Der Imam hat eine Rak’a zu viel gebetet, was ist das Urteil?

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Frage

Wir haben ‘Asr hinter einem Imam gebetet, der nach der vierten Gebetseinheit aufstand und eine Fünfte betete. Einer der Betenden machte ihn darauf aufmerksam. Jedoch fuhr der Imam mit dem Gebet fort, woraufhin einige dem Imam folgten und wiederum andere sitzen blieben. Ein Betender sagte daraufhin: „Folgt dem Imam.“ Sodann folgten ihm einige und andere blieben sitzen. Zu Ende des Gebets verrichtete der Imam zwei Niederwerfungen des Vergessens vor dem Salam. Anschließend beendeten diejenigen die ihm nicht folgten und sitzen blieben das Gebet gemeinsam mit dem Imam durch den Salam. Wichtig zu erwähnen ist, dass einige das Gebet vor dem Imam beendeten und einige verließen das Gebet. Nach dem Gebet wurde der Imam gefragt: „Warum hast du eine fünfte Rak’a gebetet?“ Da sagte er, dass er die Lesung der Fatiha in der dritten Rak’a vergessen hat. Da sagten einige: „Das Gebet derjenigen, die nicht mit dem Imam aufstanden ist korrekt und das Gebet derjenigen die mit ihm aufstanden ist inkorrekt.“ Als derjenige gefragt wurde, der sagte man solle dem Imam folgen, warum er dies tat sagte er, dass es obligatorisch sei dem Imam vom eröffnenden Takbir bis zum Salam zu folgen, da dies im Hadith so angeordnet wird.

زاد الإمام ركعة فما الحكم؟

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Die Gelehrten haben in der Frage, wie der Betende zu handeln hat, wenn der Imam eine zusätzliche Rak’a betet, wie bspw. die fünfte Rak’a im Falle von Asr, unterschiedliche Meinungen.

Manche vertreten die Ansicht, dass er mit dem Imam aufstehen soll. Wiederum andere sagen, er soll dem Imam nicht folgen und sein Gebet mit dem Taslim beenden. Ebenso gibt es die Meinung, dass man sitzend warten soll und schließlich mit dem Imam gemeinsam durch Taslim das Gebet beenden soll. Eine vierte Meinung besagt, dass man die Wahl zwischen dem Beenden des Gebets und dem Warten auf den Imam hat.

Was ich als korrekt ansehe ist, dass wenn der Imam zur fünften Gebetseinheit aufsteht, da er eine Verbeugung, Niederwerfung oder eine eindeutige Säule des Gebets unterlassen hat, der Betende dem Imam zu folgen hat. Dies, da die Rak’a, in der er dies unterlassen hat nicht gezählt wird. Ist das eben erwähnte nicht der Fall, so ist es für den Betenden verpflichtend, den Imam durch Tasbīh darauf aufmerksam zu machen, wenn er zu fünften Rak’a aufsteht. Sollte er daraufhin nicht reagieren, so bleibt der Betende hier sitzen und folgt dem Imam nicht.

Das beste in diesem Fall ist es, dass man daraufhin auf den Imam im Sitzen wartet und mit ihm gemeinsam durch den Taslīm das Gebet beendet. Sollte man das Gebet vorher beenden und nicht auf den Imam warten, so ist das Gebet trotzdem gültig. Es geht dabei also nur darum was ist das Vorzüglichere.

Wenn der Imam die Betenden danach unterrichtet, dass er die Lesung der Fatiha in einer Gebetseinheit vergessen hat, so gibt es hier keine Beeinträchtigung auf deren Gebete. Die Unvollständigkeit des Gebets betrifft hier nur den Imam, nicht die Betenden und Allah weiß es am besten. 

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khalid alMuslih

20/11/1424


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