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Fatwas / Gebet / Das Reden über Angelegenheiten der Dunya in der Moschee und dessen Urteil

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Frage

Was ist das islamische Urteil darüber, in der Moschee über Angelegenheiten des Diesseits zu sprechen?

حكم الكلام في أمور الدنيا داخل المسجد

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Die Gelehrten sind sich diesbezüglich unterschiedlicher Meinung:

1. Meinung:Das Reden über Angelegenheiten des Diesseits in der Moschee, ohne das es sich dabei um sündhafte Dinge handelt, ist erlaubt. Diese Ansicht vertritt die Rechtsschule der Shafii’ten und Ḍhāhiriten

2. Meinung:Das Reden über Angelegenheiten des Diesseits in der Moschee, auch wenn es sich nicht um sündhafte Dinge handelt ist verpönt. Diese Ansicht vertritt die Rechtsschule der Mālikiten und Hanbaliten.

3. Meinung:Das Reden über erlaubte Angelegenheiten des Diesseits ist Harām. Diese Ansicht vertritt die Rechtsschule der Hanafiten. Einige vertreten diese Meinung, wenn es der Fall sein sollte, dass man sich nur aus diesem Grund dort aufhält. Sollte es jedoch unbedacht geschehen, so ist es in diesem Fall verpönt.

Diese Meinungsverschiedenheit besteht allerdings nur dann, wenn dieser Dialog in der Moschee nicht dazu führt, dass die Person, die Qurān rezitiert, betet oder anderen Anbetungen nachgeht, gestört wird. Sollte dies jedoch der Fall sein, so glaube ich nicht, dass es hier eine Meinungsverschiedenheit über dessen Verbot gibt. Beweis hierzu ist das Verbot des Propheten -Frieden und Segen auf ihm- die Stimme beim Rezitieren des Qurāns zu erheben, wenn es dazu führt, dass andere gestört werden. So heißt es im Hadith von Abdullah Ibn ‘Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte:

((Keiner von euch soll bei der Lesung im Gebet seine Stimme über die des anderen erheben)).Dies wir uns von Ahmad(5326) überliefert. Ebenso finden wir den Hadith in der Überlieferung von al-Bayādi Farwa Ibn ‘Amr bei Ahmad(18543) und Mālik(178). Dieses Verbot wurde uns auf zahlreichen Wegen überliefert und Ibn Hajar als auch al-‘Irāqi stufen den Hadith als authentisch ein.

Was sich mir von den zwei Meinungen als ersichtlich ergibt ist, dass es erlaubt ist über Angelegenheiten des Diesseits zu reden, wenn das Thema unabsichtlich aufkommt und man die Moscheen nicht aus diesem Grund aufsucht. Beweis hierzu ist der Hadith von Jābir Ibn Samura, der uns bei Muslim(670) überliefert wird. Er sagte: „Der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- erhob sich nicht eher von seinem Gebetsort, an dem er das Morgengebet oder das Gebet in der Frühe verrichtete, bis die Sonne aufging. Wenn sodann die Sonne aufgegangen war stand er auf, als sie(seine Gefährten) über Dinge aus der vorislamischen Zeit redeten und darüber lachten und er(der Prophet -Frieden und Segen auf ihm-) lächelte.“

Auch wurden uns Ahādīth überliefert, die es verbieten, die Moscheen als Orte zu verwenden, an denen über weltliche Angelegenheiten geredet wird. Zu diesen Überlieferungen gehört der Hadith von Abdullah Ibn Masū’d -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, den uns at-Tabrāni in seinem Mu’jam(10452) überliefert. Er sagte: Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((Es wird am Ende Zeit Leute geben, die in Sitzkreisen in den Moscheen sitzen und deren Imām die Dunya ist. Sitzt nicht mit ihnen,denn Allah ist nicht um sie bekümmert)). Dieser Hadith ist schwach. In al-I’llal

al-Mutnāhia(1/410) heißt es: „Dieser Hadith wird nicht authentisch vom Propheten -Frieden und Segen auf ihm- überliefert. Bazī’ wird dieser Aussage beschuldigt.“ Ad-Dāraquḍni sagte: „Außer ihm hat niemand diesen Hadith überliefert und Bazī’ ist Matrūk(sprich seine Überlieferungen sind abgelehnt).“ Ibn Hibān sagte: „Er überliefert von vertrauenswürdigen Überlieferern erfundene Dinge, als würde er dies absichtlich tun.“ In Mīzān al-I’tidāl(2/16) heißt es: „Und Ibn ‘Adi sagte: „Er überliefert Widersprüchliches, was sich durch andere Überlieferungen nicht stärken lässt.“ Der genannte Bazī heißt Abu Kalīl al-Kassāf, der über Shaqīq Ibn Salama von Ibn Mas’ūd überliefert.“

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

06/01/1425هـ


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