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Fatwas / Fasten / Das Urteil über das absichtliche oder unabsichtliche Ejakulieren am Tag von Ramadān

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Frage

Was ist nach ihrer Meinung das islamische Urteil über denjenigen, der am Tag von Ramadān absichtlich oder unabsichtlich ejakuliert.

حكم إنزال المني في نهار رمضان بتعمد أو بدون

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

Die mehrheitliche Meinung unter den Gelehrten der Hanifiten, Malikiten, Shafiiten, Hanbaliten und anderen ist, dass das Fasten der Person, die absichtlich einen Samenerguss hervorruft, sei dies durch Masturbation oder etwas anderes gebrochen ist. Die Grundlage auf die sich diese Meinung stützt ist die Überlieferung bei al-Bukhāry und Muslim von

AbuHuraira. Hier heißt es, dass der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- sagte:((Allah der Erhabene sagte: „ Jede Tat vom Sohn Adams ist für ihn, außer das Fasten, dies ist wahrlich für mich und ich belohne dafür.“)), in der Überlieferung von al-Bukhāry heißt es: ((Er lässt sein Essen, sein Trinken und seine Gelüste wegen mir)), und in der Überlieferung von Muslim heißt es: ((Er lässt sein Essen und seine Gelüste wegen mir)). Seine Aussage: ((seine Gelüste)) versteht sich allgemein und umfassend für alle Dinge, durch welche die sexuelle Lust gestillt wird, außer dem Geschlechtsverkehr. Daraufhin deutet der Hādith von Abu Dharr -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der im authentischen Werk von Muslim zu finden ist. Er sagte, dass der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- sagte: ((und in eurem Beischlaf(Buḍ’/بضع) liegen Almosen)), sie sagten: „Oh Gesandter Allahs, erhält etwa einer von uns, wenn er seiner Lust nachgeht Belohnung?“ Er sagte:((Wie wäre es denn, wenn er diese im Verbotenen stillt, würde etwa keine Sünde begehen? Genauso bekommt er Lohn wenn er sie im Erlaubten stillt)). Der Ausdruck „Buḍ’/بضع“, auch wenn darunter der Beschlaf zu verstehen ist, so ist auch dessen Vorspiel und ebenso das, wodurch sexueller Genuss entsteht im Hādith mit inbegriffen. Dies ist der Fall, da im Begriff der Gelüste beinhaltet ist, womit die Seele Genuss verspürt und wonach sie verlangt. Aus diesem Grund bevorzugen es die Shafiiten, dass der Fastende jede Art der Gelüste unterlässt. Sie beweisen daher, dass das Küssen des Fastenden unerwünscht ist in dem Werk Muġnī al-Muhtāg(2/160) wie folgt: „Und da es erwünschenswert ist, für den Fastenden die Gelüste vollkommen zu unterlassen.“ Auch wenn diese Ansicht nicht akzeptable ist, so hat derjenige, der mit der Masturbation oder dem Vorspiel den Samenerguss beabsichtigt seine Gelüste nicht unterlassen. Und wer diese ausschließlich auf den Geschlechtsverkehr beschränkt, so ist diese Ansicht offensichtlich sehr zweifelhaft für denjenigen, der sich damit beschäftigt.

Was den unabsichtlichen Samenerguss betrifft, so besteht hierin nach dem Konsens der Gelehrten kein Problem für den Fastenden. Grundlage hierzu sind die Worte Allahs des Erhabenen:((Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben))(33/5). Ebenso berichtet uns diesbezüglich at-Tirmidhī einen Hadīth über Abu Sa’īd al-Kudrī vom Propheten -Frieden und Segen auf ihm-. Er sagte: ((Drei Dinge brechen das Fasten des Fastenden nicht: Das Schröpfen, das Erbrechen und der feuchte Traum)). Jedoch wurde dieser Hadīth von den Imamen Ahmad, adh-Dhahabi, Ibn al-Kuzaima und anderen als schwach verifiziert. At-Tirmidhī sagte hierzu: „Der Hadīth von Abu Saʽīd ist nicht korrekt(ġhar maḥfūḍh/غيرمحفوظ).“ Daher sind die Quellen auf die man sich hierin beruft der Konsens der Gelehrten und die Textbelege die darauf deuten, dass der Schlafende entschuldigt ist und nicht bestraft wird für etwas, was er nicht beabsichtigt hat; und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih

11/09/1424هـ


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