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Fatwas / Fasten / Das Urteil über das Verwenden von „Vicks“(ein Art Mentholsalbe) eines Fastenden

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Frage

Was ist das Urteil darüber „Vicks“ in die Nase zu tun, während ich am Fasten bin?

حكم استعمال الفكس للصائم

Antworten

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem

Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen

Gefährten.

Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.

„Vicks“ oder ähnliches, was einen starken Geruch besitzt wie bspw. Parfum, und auf die Nase aufgetragen wird, führt nicht dazu, dass das Fasten gebrochen wird. Dies ist die korrekte unter den zwei bestehenden Meinungen der Gelehrten. Über die Tatsache, dass diese Dinge das Fasten brechen gibt es keinen Textbeleg, als auch keinen Konsens der Gelehrten. Daher geht man grundsätzlich davon aus, dass das Fasten nicht gebrochen wird.

Sheikh al-Islām Ibn Taymiyaspricht über das Fastenbrechen durch Kajal(Kuḥl/كحل) in seinem Werk Haqiqat as-Sijām(حقيقةالصيام/51).

Hier sagt er: „Würde dies zu den Dingen gehören, die das Fasten brechen, so hätte es der Prophet -Frieden und Segen auf ihm- verdeutlicht, so wie er das Fastenbrechen durch andere Dinge verdeutlicht hat. Da er dies jedoch nicht deutlich gemacht hat, versteht man darunter, dass dies(sprich der Kajal) Parfum, Weihrauch und Creme gleichzusetzen ist. Was den Weihrauch betrifft, so kann dieser durch die Nase ins Gehirn steigen und Bilder entstehen lassen. Die Creme wiederum wird von der Haut aufgenommen und dringt in sie ein, wobei man dadurch gestärkt wird. Ebenso das Parfum gibt Kraft. Da dem Fastenden dies jedoch nicht verboten ist, deutet es daraufhin, dass es erlaubt ist sich zu parfümieren, sich mit Weihrauch zu beräuchern, sich einzucremen und ebenso Kajal aufzutragen.“

Ich möchte zu der Angelegenheit Folgendens hinzufügen: Ebenso gilt dies für das Auftragen von „Vicks“ und ähnlichem auf die Nase.

Die Hanafitischen Rechtsgelehrten sagen, dass wenn der Fastende den Geschmack der Medizin vernimmt, ohne diese dabei unterzuschlucken oder einzunehmen, so ist dies kein Problem.

Im Werk Radd al-Mukhtār(ردالمختار/2/396) heißt es: „Seine Aussage: „Wie der Geschmack von Medizin“, bedeutet: Wenn er Medizin zerkleinert und sodann deren Geschmack in seinem Rachen vernehmen kann.“ Ebenso sagte er: „Der Geschmack von Medizin und der Geruch von Parfum, wenn er diese in seinem Rachen vernehmen kann, so hat dies nicht sein Fasten gebrochen.“

Dies ist, wie es scheint ebenso die Ansicht der Shafiitischen Rechtsschule, da sie beim Fastenbrechen voraussetzen, dass eine Substanz in den Rachen gelangt. In Asnā al-Madālib(أسنىالمطالب/1/415) heißt es: „Mit der Aussage ‘durch eine Substanz’ werden Dinge ausgeschlossen, wie bspw. das Gelangen von Geruch durch Riechen ins Gehirn.“

Das das Fasten durch Riechen von „Vicks“ nicht gebrochen wird, scheint mir offensichtlich auch die Meinung der Hanbaliten zu sein, da es im Werk Kashāf al-Qinā’(كشافالقناع) heißt: „Es ist verpönt, dass der Fastende an einer Sache riecht, wobei er nicht sicher sein kann, dass dies in seinen Rachen gelangt, wie bspw. dickflüssiger Moschus, Kampfer, Creme und ähnliches wie Weihrauch, Adlerholz(‘Ūd) und Amber(‘Anbar).“

Was der Fastende in seinem Rachen vernehmen kann, so ist dies aufgrund der Medizin und hat keine Wirkung auf sein Fasten. Ausschließlich die Malikiten haben die Ansicht, dass dies das Fasten bricht. Im Werk at-Tāj wa al-Iklīl(التاجوالإكليل/3/348) heißt es: „ ... es ist verpflichtend, dass man vor den Dingen inne hält, die in den Rachen gelangen, ... .“ Dann sagte er: „Wie bspw. Kajal, Creme oder Gerüche die in Rachen und Nase gelangen.“

Und Allah weiß es am besten.

Euer Bruder,

Prof. Dr. Khālid al-Muslih


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