Was ist das Urteil über das Zusammenfassen der Gebete bei Regen in einem Gebetsraum auf der Arbeit, in dem keine Pflichtgebete gebetet werden?
حكم الجمع في المطر
Was ist das Urteil über das Zusammenfassen der Gebete bei Regen in einem Gebetsraum auf der Arbeit, in dem keine Pflichtgebete gebetet werden?
حكم الجمع في المطر
الجواب
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seinen auf unserem
Propheten Mohammed, so wie auf seiner Familie und all seinen
Gefährten.
Antwortend auf deine Frage, sagen wir zunächst: Durch Allah kommt der Erfolg.
Das Zusammenfassen der Gebete bei Regen ist erlaubt, wenn durch das Unterlassen dieses Zusammenfassens Erschwernis und Mühsal entsteht. Grundlage dessen ist der Hadith von Ibn Abbas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- der bei Muslim(705) überliefert wird. Er sagte: „Der Gesandte Allahs -Frieden und Segen auf ihm- fasste Dhur und ‘Asr, als auch Maghrib und ‘Isha zusammen, ohne das dabei Grund zur Angst bestand, oder er sich auf der Reise befand.“ Als er gefragt wurde: Warum hast du so gehandelt, sagte er: ((Da ich meiner Umma keine Bürde auferlegen will)). Dies überliefert uns Mālik(332)-möge Allah sich seiner erbarmen-, der nach dieser Überlieferung sagte: „Ich denke, dass dies aufgrund von Regen war.“
Wenn diejenigen, die in dem genannten Gebetsraum auf der Arbeit beten, bis zur Zeit von ‘Asr dort bleiben, so ist ihnen das Zusammenfassen nicht erlaubt. Dies aufgrund der Tatsache, da es für sie keine Erschwernis gibt jedes Gebet in seiner Zeit zu beten. Ist es jedoch der Fall, dass sie den Ort vor dem ‘Asr-Gebet verlassen und befürchten, dass das Aufbrechen zum ‘Asr-Gebet aufgrund des Regens Erschwernis mit sich bringt, oder sie keine Gemeinschaft finden, mit der sie beten können, so ist das Zusammenfassen in diesem Fall erlaubt. Dies ist die korrekte Ansicht unter den zwei bestehenden Ansichten der Gelehrten. Ebenso ist dies die Ansicht der Rechtsschule von Ahmad -Möge Allah sich ihm erbarmen-, welche in dieser Angelegenheit die größte Toleranz unter den Rechtsschulen hat; und Allah weiß es am besten.
Euer Bruder,
Prof. Dr. Khalid al-Muslih
12/01/1425هـ